Wer verordnet Reha-Sport?

Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung ohne Belastung seines Budgets ausstellen.

Die Verordnung muss die Diagnose, Gründe und Ziele für die Verordnung enthalten und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt an. Sollten Sie Unterstützung bei der Genehmigung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Teilnahme an den Kursen und an den Trainingsangeboten des Vereins ist auch ohne Verordnung möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
04101 – 53 240 60 oder info@reha-rellingen.de